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Regierungsrat genehmigt den Leistungsauftrag für die PHTG

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Leistungsauftrag der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) für die Jahre 2025–2027 genehmigt. Im Grundsatz hält sich der neue Leistungsauftrag an den bestehenden, nimmt sich unter anderem aber den Herausforderungen steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen an.

Gemäss dem Tertiärbildungsgesetz erlässt der Regierungsrat für die Pädagogische Hochschule Thurgau einen Leistungsauftrag, der jährlich überprüft wird. Der derzeit gültige Leistungsauftrag für die Jahre 2022–2024 läuft per 31. Dezember 2024 aus. Der Leistungsauftrag für die Jahre 2025–2027 hält sich in der Struktur und im Inhalt im Wesentlichen an den letzten Leistungsauftrag, was Ausdruck der Kontinuität der zu erbringenden Leistungen ist. Der Grundauftrag bleibt unverändert: Zentral ist die Ausbildung von Lehrpersonen für die Kindergarten-Unterstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I und II sowie von Fachpersonen für die frühe Kindheit. Der Leistungsauftrag macht zudem weiterhin Vorgaben für die Bereiche «Weiterbildung und Dienstleistungen», «Forschung und Entwicklung» sowie «Wissensmanagement».

Inhaltliche Änderungen gab es unter anderem im Grundauftrag. Neu weist der Leistungsauftrag ausdrücklich auf die steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen hin. Die PHTG wird damit verpflichtet, sich auf den steigenden Bedarf an Lehrpersonen einzustellen und somit mehr Studierende auszubilden. Die wesentlichste Anpassung im Leistungsauftrag betrifft die Auflistung der Studiengänge. Der Katalog nimmt die in den vergangenen Jahren neu entwickelten Studiengangsvarianten auf. Dies betrifft einerseits die berufsintegrierte Studienvariante (BiSVa) für die Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe sowie andererseits die Studiengangsvarianten Quereinsteiger (QUEST) ebenfalls für die Studiengänge Kindergarten-Unterstufe und Primarstufe. Auch der neue konsekutive Masterstudiengang Sekundarstufe I wird im Leistungsauftrag aufgeführt.